Informationen über Einbauten können auf der Gemeinde angefordert werden und dienen nur zu Informationszwecken bzw. sind keine Freigabe für Grabungsarbeiten.
Für Grabungsarbeiten ist in jedem Fall das Einverständnis des Einbautenträgers/Leitungsbetreibers einzuholen.
Freigaben betreffend Kanal sind bei der Gemeinde anzufordern.
Freigaben betreffend Strom, Gas, Internet, Telekom, Wasser, bzw. alle weiteren Einbauten/Leitungen sind direkt beim Einbautenträger/Leitungsbetreiber einzuholen.