Meldewesen

An-, Ab-und Ummeldungen

In Österreich gilt eine allgemeine Meldepflicht.  Wer in einer (neuen) Wohnung Unterkunft nimmt, muss dies bei der zuständigen Meldebehörde melden.

Auch eine Änderung des Familiennamens, des Vornamens, der Staatsangehörigkeit, des Geschlechtes und der Wohnsitzqualität (Haupt- oder Nebenwohnsitz) muss gemeldet werden.

  • Fristen: Innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.
  • Vollständigkeit: Anlässlich der An-, Ab- und Ummeldung ist der Meldebehörde ein vollständig ausgefüllter Meldezettel vorzulegen.
  • Anmeldung: Der vollständig ausgefüllte Meldezettel ist sowohl vom Unterkunftnehmer als auch vom Unterkunftgeber zu unterfertigen. Die Anmeldung soll persönlich durch den Meldepflichtigen vorgenommen werden. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.
  • Abmeldung: Der vollständig ausgefüllte Meldezettel ist nur vom Unterkunftnehmer zu unterfertigen.
  • Identitätsnachweis: Es ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen.
  • Gebühren: Für An-, Ab- und Ummeldung fallen keine Gebühren bzw. Kosten an.


Meldezettel zum Download:

Formulare