INFO
Keine Änderung bei der Mülltrennung im Burgenland
Für die burgenländischen Konsumenten und Haushalte gibt es aktuell keine Änderung bei der Mülltrennung. Bei uns im Burgenland treten die neuen Vorschriften – Mitsammlung der Metallverpackungen im Gelben Sack und in der Gelben Tonne - erst mit 1.1.2025 gleichzeitig mit der Einführung des Einwegpfands in Kraft.
Bis dahin bleiben die bestehenden Trennvorschriften in der geltenden Form aufrecht.
Das gehört in den Gelben Sack:
Verpackung aus Kunststoff,
Holz, Verbundstoff und textilen Faserstoffen,
Joghurtbecher, Folien,
PET-Leichtflaschen,
Kaffeeverpackungen,
Blister (Medikamentenverp.),
Shampoo-, Keramikflaschen,
Kunststofftragtaschen,
Tiefkühlpackungen,
Styroporverpackungen,
Tetra-Packs (Milch- und
Fruchtsaftpackungen)
Das gehört in die Metalltonne:
Metallverpackungen
wie z.B.
Aluminiumdosen,
Alufolien,
Aludeckel von
Joghurtbechern,
Weißblechdosen,
Kronenkorken,
Metallverschlüsse,
Bindedraht,
Spraydosen (leer)
Weitere Auskünfte Mülltelefon zum Nulltarif 08000 806154 oder unter www.bmv.at
Bei Rückfragen: Dr. Ernst Leitner BMV – Öffentlichkeitsarbeit: 06648377359
KOSTENLOSER BÜRGER*INNENSERVICE
Im 1. Stock des Gemeindeamtes von Bad Sauerbrunn
Termine im ersten Halbjahr 2023
Rechtsberatung
Dr. Michael SEIFNER
Mittwoch, 11. Jänner 16:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch, 08. Februar 16:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch, 08. März 16:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch, 12. April 16:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch, 10. Mai 16:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch, 14. Juni 16:00 bis 17:00 Uhr
Mag. Thomas PRETS
Mittwoch, 25. Jänner 16:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch, 22. Februar 16:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch, 22. März 16:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch, 26. April 16:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch, 24. Mai 16:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch, 28. Juni 16:00 bis 17:00 Uhr
Logopädische Beratung
Susanne KOSCHE
Mittwoch, 18. Jänner 17:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch, 15. Februar 17:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch, 15. März 17:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch, 12. April 17:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch, 10. Mai 17:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch, 21. Juni 17:00 bis 18:00 Uhr
Meldung der Haltung von Geflügel und anderen Vögeln
Gemäß § 6 der Geflügelpest-Verordnung ist die Aufnahme der Haltung und Beendigung der Haltung von Geflügel und anderen Vögeln, sowie die Änderung/Ergänzung bereits gemeldeter Angaben an die Bezirkshauptmannschaft verpflichtend zu melden.
Bitte verwenden Sie für Ihre Meldung folgendes .
Der Bestand soll bis 25.01.2021 erhoben werden!
Gemeindearzt Dr. Wanke: Postgasse 15, Tel. 02625/32828
Mo, Di, Do und Freitag von 7:00 - 11:00 Uhr, Di und Do. 16:00 – 18:00 Uhr
Rezept- und Terminwünsche sind auch über E-mail: office-wanke@kabelplus.at möglich.
Ordinationsbesuche nur gegen telefonische bzw. Email Voranmeldung, um Ansammlungen von Menschen zu vermeiden. Dauerrezepte sowie Wiederverschreibungen können ebenfalls telefonisch bestellt werden.
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Waldbrandverordnung
der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg vom 6.4.2020, mit der für sämtliche im Bezirk Mattersburg gelegenen Waldgebiete Waldbrände hintangehalten werden.
Präambel/Promulgationsklausel Gemäß § 41 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, wird aufgrund der derzeit bestehenden Waldbrandgefahr für sämtliche im Bezirk Mattersburg gelegenen Waldgebiete verordnet:
- 1 In sämtlichen im Bezirk Mattersburg gelegenen Waldgebieten ist verboten: 1. jegliches Feuer zu entzünden 2. das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich 3. ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände (wie z.B. Zündhölzer und Zigaretten) sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) im Waldbereich wegzuwerfen.
- 2 Wer den Verboten gemäß § 1 dieser Verordnung zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z 17 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975 in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 104/2013, und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7 270 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen zu bestrafen.
- 3 Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2020 außer Kraft